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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kulturwerk M14 gUG (haftungsbeschränkt)

Stand: 01.08.2017 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.08.2017 für alle neuen Vertragsverhältnisse. Für Bestandsverträge die vor dem 31.07.2017 abgeschlossen wurden gelten sie ab dem 01.03.2018.

Präambel

Das Kulturwerk M14 versteht sich als Bildungseinrichtung sowie Begegnungs- und Projektzentrum. Wir bieten eine solide Ausbildung und professionelles Training in den Bereichen Musik, bildende und darstellende Kunst sowie Ton- und Bildproduktion. Zudem sind wir überzeugt, dass alle Künste ein Geschenk unseres Schöpfers sind. Deshalb möchten wir in unserer Schule besonders junge Menschen darin unterstützen, ihre individuellen, kreativen Talente als eine Gabe Gottes zu entdecken und zu entfalten. Ebenso verstehen wir die Ermutigung zur individuellen Ausdrucksfähigkeit eines jeden Schülers als Stärkung seiner Persönlichkeit.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Kulturwerk M14 ist es, allen, insbesondere jedoch christlichen Kreativschaffenden ein Forum zu bieten. Wir haben unseren Blick auf die Tradition geistlicher Kunst und Musik gerichtet, sehen aber auch nach vorn, um die zeitgenössische Entwicklung derselben zu unterstützen und mitzugestalten sowie bewusst neue Wege zu beschreiten.

Durch eine enge Verbindung zur Ev.-Luth. Andreaskirchgemeinde Leipzig und dem Pavillon der Hoffnung e. V., mitsamt seinem ökumenischen Netzwerk und darüber hinaus, können sich die Schüler und Künstler, sofern sie es wünschen, leicht vernetzen, z. B. durch Jugendevents, Auftrittsmöglichkeiten verschiedenster Art, Integrationsveranstaltungen, etc. Auch wir selbst treten als Veranstalter und Initiator auf, um jungen Kreativschaffenden ein Forum zu bieten sowie gestandene Kreativschaffende mit Inspirations- und Interaktionsmöglichkeiten stets zu einem „Next Level” anzuhalten.

  1. Trägerschaft
    Das Kulturwerk M14 ist eine private Einrichtung. Träger der Einrichtung ist die Kulturwerk M14 gUG (haftungsbeschränkt) - nachfolgend stets Kulturwerk genannt.

  2. Leitung
    Die Leitung des Kulturwerks erfolgt durch die Geschäftsführer. Für einzelne Teilbereiche werden Verantwortlichkeiten an Mitarbeiter übertragen. Unabhängig davon sind die Geschäftsführer für die gesamte organisatorische, pädagogische und künstlerische Leitung des Kulturwerks verantwortlich.

  3. Betriebsstätte/Unterrichtsort
    Die Verwaltung und die Hauptgeschäftsstelle mit Unterrichtsräumen befinden sich im Pavillon der Hoffnung – Messehalle 14, in der Puschstraße 9, 04103 Leipzig. Der Unterricht kann in der Hauptgeschäftsstelle sowie in Zweigstellen, Schulen, Kindergärten und privaten Unterrichtsräumen der Lehrkräfte stattfinden.

  4. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Kulturwerk M14 und seinen Schülern, Kunden, Klienten und Honorarkräften.

  5. Rechtsverhältnis
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

  6. Schuljahr/Ferien/Feiertage
    Ein Schuljahr im Kulturwerk M14 beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. In diesem Zeitraum besteht ein Anspruch auf 32 Unterrichtseinheiten. In der Regel findet der Unterricht an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Freistaates Sachsen.

  7. Anmeldung, Probezeit, Änderungen und Kündigung
    Eine Anmeldung kann ständig unter Verwendung des dafür vorgesehenen Onlineformulars, Vordruckformulars, mündlich oder telefonisch erfolgen.

    • 7.1 Alle Änderungen und Kündigungen sind schriftlich (E-Mail ausreichend) an das Kulturwerk zu richten. Diese werden mit Erhalt einer Änderungs-/Kündigungsbestätigung seitens der Kulturwerk-Verwaltung gültig.

    • 7.2 Wünsche nach einem bestimmten Termin für den Unterrichtsbeginn, einem bestimmten Instrument, einer bestimmten Unterrichtsart oder einer bestimmten Lehrkraft können nur im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

    • 7.3 Die Probezeit in den Unterrichtsverträgen beträgt die ersten 3 Monate. Eine Abmeldung vom Unterricht während der Probezeit mit sofortiger Wirkung möglich. In allen Paketangeboten gibt es lediglich eine Schnupperstunde, die Probezeit von 3 Monaten entfällt hier.

    • 7.4 Kündigungen des Unterrichts sind grundsätzlich zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigungsfrist ist jeweils der letzte Tag des Vormonats.

    • 7.5 Solange keine schriftliche Kündigung (E-Mail ausreichend) zu den genannten Terminen bei der Verwaltung des Kulturwerk M14 vorliegt, ist der Auftraggeber zur fortlaufenden Zahlung der Gebühr verpflichtet.

    • 7.6 Fachwechsel sowie Wechsel der Lehrkraft oder der Unterrichtseinheit sind je nach den Kapazitäten des Kulturwerk M14 auch im laufenden Monat möglich.

    • 7.7 Das Recht zur sofortigen Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
      Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen. In einem solchen Fall behalten wir uns vor, eine einmalige Sonderkündigungsgebühr (60 % der monatlichen Unterrichtsgebühr) zu erheben.
      Wichtige Gründe liegen für das Kulturwerk M14 insbesondere in mehrmaligem unentschuldigten Fehlen des Schülers oder in einem Zahlungsverzug. In diesen Fällen kann das Kulturwerk den Unterrichtsvertrag kündigen.

  8. Unterrichtsgebühren/Zahlungsmodalitäten

    • 8.1 Allgemein
      Die Inanspruchnahme von Leistungen des Kulturwerks ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die auf unserer Website stets zugänglich ist.

      Die Unterrichtsgebühren beziehen sich in der Regel auf ein Schuljahr (01.08.–31.07.) und 32 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.

      Die Unterrichtsgebühren werden per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag/Überweisung monatlich fällig. Die Einzugsermächtigung kann für den 5. oder 15. eines Monats beauftragt werden. Bei Dauerauftrag/Überweisung hat die Zahlung bis spätestens zum 5. eines Monats für den laufenden Monat zu erfolgen.

      Die Kopierpauschale wird zum Schuljahresanfang bzw. mit Unterrichtsaufnahme fällig. Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Unterrichtsentgelt abgebucht. Falls es mangels ausreichender Kontodeckung zu einer Rücklastschrift kommen sollte, trägt der Schüler bzw. der gesetzliche Vertreter die Gebühren in Höhe von 5,– €. Ein erneuter Einzug erfolgt ab 7 Tage später zusammen mit den Gebühren der Rücklastschrift.

      Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht hat nicht automatisch die Wirkung einer Kündigung und befreit deshalb nicht von der Verpflichtung zur Gebührenzahlung.

      Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos auf das im Unterrichtsvertrag oder in der Rechnung angegebene Konto.

      Für den Fall eines Zahlungsverzuges können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz erhoben werden. Darüber hinaus können Mahnkosten in Höhe von 5,00 € berechnet werden.

      Bei Kündigung während des laufenden Schuljahres werden die erhaltenen Unterrichtseinheiten einzeln abgerechnet.

    • 8.2 Gruppenunterricht
      Bei Gruppenunterricht gelten besondere Vereinbarungen, die dem entsprechenden Unterrichtsvertrag zu entnehmen sind.

      Verändert sich während einer Vertragslaufzeit die Teilnehmerzahl beim Gruppenunterricht so, dass die Preise berührt werden, dann ist ab dem übernächsten Monat der Preis zu zahlen, der sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer ergibt. Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann.

    • 8.3 Fachwechsel/Wechsel der Unterrichtseinheit
      Auf schriftlichen Antrag kann das Unterrichtsfach und/oder die Unterrichtseinheit gewechselt werden. Der Wechsel gilt als genehmigt, wenn die Kulturwerk-Verwaltung eine schriftliche Änderungsbestätigung verschickt. Diese ist ohne Unterschrift gültig. Der Schriftverkehr wird als Änderungsbestätigung zum laufenden Vertrag abgeheftet. Wenn eine Gebührenanpassung notwendig ist, wird dies in der Änderungsbestätigung mitgeteilt.

    • 8.4 Ermäßigungen
      Das Kulturwerk gewährt auf Antrag Ermäßigungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen. Entsprechend seiner Möglichkeiten wird das Kulturwerk über die Ermäßigung entscheiden und den Preis mit dem Schüler/Teilnehmer festlegen.

  9. Unterrichtsordnung

    • 9.1 Der Schüler ist verpflichtet, alle gebuchten Unterrichtsfächer pünktlich und regelmäßig zu besuchen sowie die aus dem Unterricht erwachsenen, fachbezogenen Aufgabenstellungen bis zur nachfolgenden Unterrichtsstunde angemessen zu lösen.

    • 9.2 Kann der Schüler oder die Lehrkraft an einer Unterrichtseinheit nicht teilnehmen, gelten die Regelungen bei Unterrichtsausfall im § 10.

    • 9.3 Die Schüler des Kulturwerks müssen die für sie geltenden Bestimmungen dieser Satzung und die Weisungen der Leiter, Mitarbeiter und Lehrkräfte der Einrichtung einhalten. Sie dürfen durch ihr Verhalten weder die Ausbildungsziele der Musikschule noch deren Sicherheit gefährden.

    • 9.4 Verstöße gegen diese Satzung, insbesondere Disziplinlosigkeit oder Nichtzahlung der Gebühren, können durch folgende Maßnahmen (ohne Bindung an die Reihenfolge) geahndet werden:
      • 9.4.1 Verwarnung durch die Kulturwerk-Verwaltung – bei Minderjährigen mit schriftlicher Mitteilung an die Erziehungsberechtigten.

      • 9.4.2 Verweisung von der Einrichtung durch die Kulturwerk-Verwaltung.

  10. Regelungen bei Unterrichtsausfall

    • 10.1 Absage/Fehlen des Schülers
      Einzelunterricht
      Eine Absage hat bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn zu erfolgen. In diesem Fall kann und sollte der Unterricht nachgeholt werden. Bei kurzfristiger Absage oder Nichtteilnahme am Unterricht verfällt der Anspruch auf eine Nachholstunde. Absagegründe sind ausschließlich triftige Gründe wie Krankheit, Arztbesuche, familiäre Ernstfälle. Bei Absage aus nicht triftigen Gründen wie Geburtstagsfeiern, Wandertagen etc., liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob die Stunde nachgeholt bzw. verschoben wird.

      Gruppenunterricht
      Der Unterricht erfolgt in der Gruppe. Bei Nichtteilnahme eines Schülers an einem Unterrichtstag, aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen, findet der Unterricht wie geplant für die Gruppe statt. Bei Gruppenunterricht besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Sofern die anderen Schüler zustimmen, kann der Unterricht verschoben werden.

    • 10.2 Unentschuldigtes Fehlen
      Sollte der Schüler zum Unterricht ohne Absage nicht erscheinen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde.

    • 10.3 Kulturwoche
      Im Rahmen der Gewährleistung von 32 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr hat die Lehrkraft die Möglichkeit Kulturwochen zu nehmen. Kulturwoche bedeutet, dass die Lehrkraft eine entsprechende Woche blockt, um künstlerischen und anderweitigen Aktivitäten nachzugehen. Eine Kulturwoche soll nach Absprache mit den Schülern, Erziehungsberechtigten und der Kulturwerk-Verwaltung spätestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben werden.

    • 10.4 Absage/Fehlen der Lehrkraft
      Entfällt der Unterricht aus Gründen, die vom Kulturwerk bzw. der Lehrkraft zu vertreten sind, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten vereinbart werden. Des Weiteren steht es der Lehrkraft und dem Kulturwerk M14 frei, eine Unterrichtsvertretung zu organisieren. Ab mehr als 2 Wochen Krankheit seitens der Lehrkraft hat das Kulturwerk M14 für eine Unterrichtsvertretung zu sorgen.
      Im Krankheitsfall der Lehrkraft besteht auch die Möglichkeit, rückwirkend für die Ausfallzeit eine Kulturwoche zu beanspruchen.

    • 10.5 Nachholstunde
      Ein Schüler hat die Möglichkeit, maximal 2 Nachholstunden anzusammeln. Sollten es mehr Nachholstunden werden, verfallen diese. Dasselbe gilt für die Anhäufung von Nachholstunden seitens der Lehrkraft mit der Maßgabe, dass dieser darauf zu achten hat, dass er oder das Kulturwerk bei mehr als zweimaligem Fehlen der Lehrkraft für eine Unterrichtsvertretung zu sorgen hat. In beiden Fällen kann die Lehrkraft dem Schüler je zwei Nachholtermine nennen. Sofern der Schüler diese Termine nicht wahrnimmt, gilt der Verfall der jeweiligen Stunde auch in diesem Fall.

  11. Umfang der Unterrichtsleistungen

    Aufgaben/Unterrichtskonzeption
    Das Kulturwerk M14 betreibt insbesondere eine christliche Schule für Kunst und Musik. Die Schule steht grundsätzlich jedem Interessierten jeden Alters offen.

    Das Kulturwerk M14 will den Schülern helfen, ihr Potential unter Einbeziehung ihrer Begrenzungen zu entfalten, und dabei die christliche Grundaussage festmachen: Der Mensch ist für Beziehung geschaffen. Beziehung zu seinem Schöpfer und Beziehung zu seinen Mitmenschen. Auf dieser Basis ist Kunst und Musik ein Geschenk der Ausdrucksfähigkeit, der Kommunikation, des „Sich-Selbst-Erfahrens".

    Die Aufgabe des Kulturwerks ist es, eine solide Ausbildung musischer und künstlerischer Fähigkeiten zu gewährleisten, Menschen jeden Alters auf dem Weg zu einer der Begabung entsprechenden Meisterschaft als Musiker und Künstler zu begleiten. Darüber hinaus will das Kulturwerk M14 ein umfassendes Verständnis für Kunst und Musik wecken und dazu anregen, all dies als Gabe Gottes zu entdecken.

    Das Unterrichtskonzept gestaltet jede Lehrkraft entsprechend der Vorkenntnisse und Vorstellungen des Schülers selbst, um eine vielseitige musische und künstlerische Ausbildung zu gewährleisten. Es gibt kein festes verschultes Programm. Der Unterricht richtet sich nach den Präferenzen der Lehrkräfte und den Fähigkeiten, persönlichen Zielen und Wünschen des Schülers. Dazu werden mit dem Schüler individuell Ziele erstellt, auf die während des folgenden Unterrichts hingearbeitet wird.

    Dieser konzeptionellen Gestaltungsfreiheit liegt die Zielsetzung zugrunde, jeden Schüler zu einer der Begabung entsprechenden Meisterschaft als Musiker und Künstler auszubilden, die nicht zuletzt auch in ein Studium und/oder die berufliche Betätigung als Künstler/Musiker münden kann.

    Neben der Ausbildung werden Ergänzungsfächer (Bandcoaching, Ensemble, Musiktheorie, Gehörbildung, Chor u. a.) sowie spezielle Kurse mit begrenzter Dauer angeboten.

    Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern steht auch solchen Interessenten offen, die keinen regulären Unterricht am Kulturwerk M14 besuchen.

    Die unentgeltliche Mitwirkung an Veranstaltungen des Kulturwerks wird erwartet. Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.

    Der Schüler hat für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Lehrbücher) selbst zu sorgen. Das Kulturwerk M14 und die Lehrkräfte stehen dabei beratend zur Verfügung.

  12. Haftung

    Das Kulturwerk M14 haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler/Teilnehmer. Der Besuch des Kulturwerk M14 ist eine außerschulische Betätigung. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet das Kulturwerk M14 nicht.

    Schüler bzw. deren Weisungsbefugte haften für Schäden, die dem Kulturwerk M14 infolge ihres Verhaltens zugefügt wurden bzw. werden.

  13. Datenschutz

    • 13.1 Allgemein
      Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke des Kulturwerk M14 gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch Auftragserteilung gibt der Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis zu Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten.

    • 13.2 Ton- und Bildaufnahmen
      Mit Unterzeichnung eines Unterrichtsvertrages erklärt der Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis dazu, dass Ton- und Bildaufnahmen in jedweder Form für Zwecke des Kulturwerks angefertigt und verwendet werden dürfen. Der Schüler überträgt alle etwaigen Leistungsschutzrechte an solchen Aufnahmen auf das Kulturwerk.

  14. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Leipzig.

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